Datenschutz, die lästige Pflicht.



Die Gesetzesänderungen durch die BDSG-Novellen erhöhen die Komplexität der Datenschutz-Umsetzung und blockieren damit wichtige Ressourcen in den Unternehmen. Gleichzeitig werden die Strafen bei Nichteinhaltung höher. Die Frage nach dem eigentlichen Wertbeitrag des Datenschutzes für das Unternehmen steht dabei oft unbeantwortet im Raum.


Der Mensch sieht im Datenschutz ein Grundrecht, die Unternehmen eine lästige Pflicht. Letzteres muss nicht sein, wenn praktikable und effiziente Wege gefunden werden.“

Der Schlüssel liegt in einer guten Zusammenarbeit von IT-Verantwortlichen und einem externen Datenschutzbeauftragten. IT-Verantwortliche sind maßgeblich beteiligt, wenn es um die Umsetzung des Datenschutzes geht. Der externe Datenschutzbeauftragte muss daher IT-relevante Vorgänge und Möglichkeiten kennen und verstehen, um ein praxistaugliches Konzept aufsetzen zu können.

Wir stehen Ihnen mit unserem Rat gerne zur Seite.

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.ef-consulting.de/16.html

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