Daten mit Fragezeichen


Scoring ist eine neue Baustelle für den Datenschutz. In Bonn reagiert man langsam auf eine Entwicklung die sich mit vielen Folgen für den Bürger abzeichnet. Das Scoring berührt alle Lebensbereiche und entwickelt in letzter Konsequenz die Ausbildung eines digitalen Kastenwesen wie man es aus dem Mittelalter oder von Indien kennt.


Kreditauskunfteien die mit bestimmten Prognosewerte die Kreditwürdigkeit beurteilen, greifen immer mehr nicht nur auf die Bezahldaten sondern auch auf vorhandene Geodaten und wahrscheinlich noch andere Daten aus dem Internet zurück.

Mit diesen Daten entscheidet auch der Wohnort und die Nachbarschaft ob man einen Fahrzeugkredit oder einen Ratenvertrag bekommt. Erfahrungen zeigen, dass diese Daten mittlerweile bei Arbeitgebern, Vermietern, Versicherungen und in der Werbung Interesse finden. Die Datenbasis zur Bewertung des Einzelnen wird immer größer. Die Schufa war z.B. an einem Forschungsprojekt interessiert, wie sie die Daten aus den sozialen Netzwerken für ihre Zwecke nutzen könne. Nur massiver Protest hat dieses Projekt erstmals verhindert.

Eine Regelung für dieses Datensammlung gibt es eigentlich nur für das Finanz-Scoring und greift bei den anderen Möglichkeiten nicht. Die Konferenz der Verbraucherminister kam zum Schluss dass eine weitere gesetzliche Regelungen zum Schutz der Verbraucher notwendig ist.

So musste man feststellen, dass eine gesetzliche Regelung zur kostenlosen Selbstauskunft bei Verbraucher unbekannt ist. Es stellt sich auch die Frage welche Daten werden bei welchen Unternehmen erhoben und gespeichert. Wie kann man erfahren welche dieser Datensammler im Netz aktiv sind. Eine Abhilfe könnte ein öffentliches Auskunftsportal über diese Datensammler bieten.

Dass eine Überwachung dieser Aktivitäten notwendig ist, zeigt das Ratings für die Kreditwürdigkeit auch von der Anzahl der Nachbarn vergeben wurde. Die unterbesetzten Aufsichtsämter sind den Fällen auf der Spur, können allerdings nur vereinzelt gegen solche Praktiken etwas ausrichten. Eine solche Bewertung auf Grund des Fehlens von anderen Daten ist rechtswidrig. Aber wenn man nicht erwischt wird, macht man das halt.

Aus diesem Grund sollte die Benutzung von Daten die man aus dem Internet gewinnt generell verboten werden. Auch bei Zustimmung des Einzelnen hat jeder das Recht das er erfährt zu was und wie die Daten benützt werden. Es wäre notwendig das der Verbraucher eine Art Datenauszug ähnlich eines Kontoauszugs von den Datensammlern und Bewertern bekommt.

Der Einsatz von selbst lernenden Programmen bei der Analyse muss durch rechtliche Normen begleitet werden. Wenn die Kreditwürdigkeit auch von Ortsdaten, Surfverhalten im Internet, Shoppingdaten und Gerätedaten abhängt dann ist Handlungsbedarf dringend notwendig. Die Aufsichtsbehörden sehen solche Entwicklungen mit Sorge.

Den zuständigen Ministerien ist das Problem bekannt. Aber man wartet auf die Verabschiedung der europäischen Datenschutzverordnung. Ein Warten dass sich vielleicht für den Verbraucher bitter rächen könnte.




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