Europa und das Urheberrecht


Wie sieht es aus mit dem Urheberrecht in Europa? Besser wie sollte es aussehen?

Immer wieder stellen sich diese Fragen. Bei der Beantwortung stellt man fest, dass man bei den rasanten technischen und gesellschaftlichen Veränderung der Entwicklung hinterherläuft. Man versucht Gesetze die man vor mehr als zehn Jahren gemacht hat zu ändern und stellt fest, dass sich die Situation so gewandelt hat, dass das Ergebnis den neuen Tatsachen nicht entspricht. 

Das Urheberecht das heute Anwendung findet kannte noch nicht die Möglichkeiten die die Sozialen Räume im Internet bieten. Es gab kein Youtube, Facebook und Twitter. So behindert das vorhandene nationale Recht den Austausch von Informationen in Europa. Aus diesem Grunde wäre ein europäisches Urheberrecht zwingend erforderlich, dass den Zugang zur Kultur für alle ermöglicht.

Es ist zwingend notwendig dass Rechtssicherheit geschaffen wird, damit den industriellen Urherberrechtsverfolgern, das Wasser abgegraben wird und sich alle Beteiligten wieder mit den Inhalten und nicht mit Rechtstiteln befassen können. Dabei geht es darum dass die neuen Kulturschaffenden gegenüber den Rechtsinhabern in ihrer Position gestärkt werden. Ziel ist die Schaffung eines rechtssicheren, verständlichen und einfachen europäischen Kulturmarktes für den Benutzer und den Rechtsinhaber. Dabei sind die Schutzfristen zu regeln. Es gilt einen Rahmen für Zitate im Netz, für die Online-Ausleihe, für maschinelle Auswertungen etc. zu finden. Die Regelung betrifft auch die Werke die mit öffentlichen Mitteln geschaffen wurden und so einer gesamtgesellschaftlichen Verpflichtung unterliegen.

Das diese Fragen Spielball von Interessensgruppen sind, macht das Thema nicht gerade leichter. Entscheidend für die Durchsetzung der neuen Regelungen ist es, wie verständlich wird sie für den Otto-Normal-Verbraucher sein und wie anpassungsfähig an neue Situation ist sie.

Aus diesem Grunde wäre es wichtig das sich die neuen normative Rechtprinzipien in einem überschaubaren Rahmen halten und die kostenfreien Gerichtsentscheidungen sich mit den Einzelheiten befassen. So wie man es im deutschen Arbeitsrecht wiederfindet.

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