Datenschutz und Datensicherheit im Auto


Herr Maas wird aufmerksam. Massenweise werden Daten im Auto gesammelt. Daraus lassen sich viele Information über die Fahrzeuge und deren Fahrer gewinnen. Endlich wird auch die Politik wachgerüttelt. Der gläserne Autofahrer soll verhindert werden. Dabei gibt es durchaus Innovationen die für uns alle nützlich sind. Nehmen wir zum Beispiel das elektronische Notfall Rufsystem ( Emergency Call). Es sorgt ohne Zweifel für mehr Sicherheit. Verbraucherschützer sehen allerdings auch die Gefahren. Aus den gewonnen Daten lassen sich viele weitere Dienste für den Fahrer generieren. Daraus entsteht der "gläserne Autofahrer". 


Schon gewöhnliche Fahrzeuge sammeln eine Vielzahl von Informationen. Wenn sie alle ausgewertet und verarbeitet werden, kann man viele Erkenntnisse über den Fahrer und sein Fahrzeug gewinnen. In den meisten Fällen, hat er keine Kenntnisse welche Daten  zu welchem Zweck da gesammelt werden. Die ist ein Verstoß gegen das Recht auf die informelle Selbstbestimmung jedes Einzelnen. Im Moment haben die Automobilhersteller den ausschließlichen Zugriff auf technische Daten der Fahrzeuge. Aber schon die Informationen über den Wartungs- und Betriebszustand werfen Fragen auf. Für die Hersteller geht es um den Informationsvorsprung der eigenen Serviceorganisation. Aber was geschieht wenn der Fahrer gar nichts mit den Vertragspartner der Hersteller zu tun haben möchte. Wie bekommt dann die freie Werkstatt oder er selbst diese oftmals sehr wichtigen Informationen? 

Bis der Gesetzgeber darauf reagiert, sind bereits Fakten geschaffen und die Hersteller haben den Markt so beeinflusst, dass die Milliarden zurück in ihre Taschen fließen. Es kann nicht im Interesse der Fahrzeughalter sein, dass so ein Monopol durch die Hersteller geschaffen wird. Hier gilt der Datenschutz und der sagt eindeutig meine Daten gehören mir und ich bestimme wer was erfahren darf.  

Ein Beispiel für die Nutzung der gewonnen Daten sind sogenannte Telematiktarife der Kraftfahrzeugversicherer. Auf Grund vom Fahrverhalten können so individuelle Angebot für den Versicherungsnehmer gemacht werden. Aber es gibt noch viele weitere Möglichkeiten die sich aus den erhobenen Daten ergeben. Deshalb sollte der Gesetzgeber eine Beratungspflicht für die Automobilbranche vorschreiben und diese Beratung ähnlich wie bei den Versicherungen und Banken auch dokumentieren lassen. Für den Handel sollte eine Ausbildungspflicht für seine Mitarbeiter kommen. Ziel wäre ein spezieller unabhängiger betrieblicher Datenschutzberater. Es ist Eile geboten, diese Erkenntnisse haben nicht nur die Kunden sonder in der Zwischenzeit auch der Gesetzgeber. 

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