Die Zukunft der betrieblichen Datenschützer


Die geplante Datenschutzverordnung der EU macht hinter die Zukunft der betrieblichen Datenschützer in Deutschland ein großes Fragezeichen. Die Unternehmen sollen selbst entscheiden ob sie einen Berater brauchen. Aus Kostengründen werden wahrscheinlich noch mehr Unternehmen darauf verzichten. Das ist zu befürchten. Brüssel setzt auf Eigenkontrolle wie sie im Umweltschutz, Strahlenschutz und im Arbeitsschutz üblich ist.


Dabei sind Datenschützer dringend notwendig. Ein Datenschützer hat die Vorgänge rund um den Bundesnachrichtendienst aufgedeckt und sie an den Bundesdatenschutzbeauftragten gemeldet. Ohne den behördlichen Datenschützer wären diese Dinge nicht aufgedeckt worden. Die betrieblichen Datenschützer sind allerdings keine Whistleblower. 

Datenschützer sind vor allem beratend in den Unternehmen tätig. Ziel der Tätigkeit ist der rechts-konforme Einsatz der betrieblichen EDV-Systeme. Für Kontrollen sind sie die richtigen Ansprechpartner, weil sie die betrieblichen Prozesse gut beschreiben können. 

Es gibt Unternehmen die schon heute den Datenschützer bei jedem neuen Prozess sofort mit einbinden. Aber meist fehlt das Geld für ein solch vorbeugendes Verhalten. Die neue EU-Reform sieht eigentlich diesen Prozess für alle Unternehmen vor. Aber in der Praxis wird erst nach Einführung von Systemen über den Datenschutz gesprochen. Dies kostet aber mehr und führt meist zu einer Behelfslösung. Die Aufsichtsbehörden können diese Aufgabe nicht übernehmen.

Die Kommission konnte sich mit dem Vorschlag das deutsche System zu übernehmen schon 2012 nicht durchsetzen. Auch die verbindliche Verpflichtung eines Datenschützers, vom Parlament vorgeschlagen stieß auf den Widerstand einzelner Länder. Aus diesen Gegensätzen wurde ein Kompromiss geschmiedet, der die Regelung auf Länderebene vorsieht. So liegt die Entscheidung wieder in Berlin wie es mit den Datenschützer in Deutschland weitergehen soll. Berlin wartet erst einmal ab, wie die endgültige europäische Lösung aussehen wird. Man kann davon ausgehen das der betriebliche Datenschützer nicht abgeschafft wird. Er soll eine Ergänzung zur vorgesehenen vermehrten betrieblichen Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden sein. Deshalb braucht man ihn mehr denn je, wenn man nicht mit schmerzhaften Sanktionen rechnen will.

Der betriebliche Datenschützer hilft aber auch bei der Zertifizierung der Unternehmen durch die Aufsichtsbehörden. Es sind die Datenschützer die Auskunft über die Datenverarbeitung geben und Beschwerden prüfen. Würden sie verschwinden kämen auf die Unternehmen erhebliche Anwaltskosten zu.




































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