Geklaute Identität




Mit einem geklauten Passwort oder der E-Mail Adresse wird die Identität für Strafdaten übernommen. Sie verschicken Spams und kaufen auf den Namen der Bestohlenen ein. Es wurden alleine im letzten Jahr 40 Millionen Email Adressen in Deutschland geklaut. Da ist es kein Wunder wenn die Hälfte der Internetnutzer sagt, dass sie im letzten Jahr Opfer von Internetkriminalität geworden sind. 


Dabei gehen die Diebe ganz gezielt vor. Sie greifen nicht nur einzelne private Rechner an, sondern suchen sich gezielt Datenbanken von Onlineshops aus. So erbeuteten im vergangenen Jahr Datendiebe 145 Millionen Datensätze von Ebay. Der gewöhnliche Nutzer wir mit raffinierten Spam-Mails angegriffen. Dabei lassen sie sich sehr viel einfallen damit man die Gefahr nicht erkennen kann. Ein einfacher Klick genügt dass die gesuchten Daten auf den Rechner gefunden und dann den Datenpiraten übermittelt werden. Die Spams sind im Anhang oder auf den Internetseiten versteckt. 

Wenn die Diebe so nicht zum Erfolg kommen werden die Passwörter innerhalb von Sekunden mit genialen Programmen geknackt. Der Eintritt auf den Rechner ist dann frei. Im Vergleich dazu sind Phishing Mails einfach. Es gelingt den Kriminellen so noch immer gutgläubige Zeitgenossen ihre persönlichen Daten zu entwenden. Die Angriffe sind so gut gemacht, dass auch der Profi vor solchen Angriffen nicht geschützt ist. 

Zur Zeit werden die Ebay Zugänge geknackt und unter falschen Namen Waren ersteigert oder angeboten. Auch wenn man eine solche Aktivität sofort merkt und durch das Ändern des Passwortes unterbinden möchte, geht das oftmals nicht, weil auf der ersten Seite bereits wieder das neue Passwort abgefangen wird. Manchmal findet man sich auf einer Seite in Arabien wieder. Kommt es zu strafbaren Handlungen, sollte man zum eigenen Schutz bei der Polizei Anzeige erstatten. 

Der Inhaber des Ebay Kontos haftet im normal nicht für die gegangen Straftaten. Er muss keinen Schadensersatz leisten wenn der Käufer auf Erfüllung des Kaufvertrags besteht. Es ist zwischen beiden zu keinem Vertrag gekommen weil der Bezogene von dem Vorgang nichts wusste. Voraussetzung dafür ist das er wirklich nichts wusste, dass jemand in seinem Namen gehandelt hat. 

Unter besonderen Umständen tritt allerdings ein Schadensersatzanspruch ein, wenn das Urheber- und Markenrecht verletzt wurde und er von dem Fall gewusst hat und er dies nicht verhindert hat. 

Dagegen hilft nur den Rechner mit der aktuellen Sicherheitstechnik zu schützen. Antiviren Programme und Firewall sind ein Muss, wenn man für den Schaden nicht haften möchte. Und trotzdem muss man mit einem gesunden Maß an Argwohn ausgestattet sein. Wenn etwas verdächtig ist macht man es nicht schon gar nicht gewünschte Überweisungen auf Anforderung. Augen auf gilt nicht nur beim Computerkauf.

Erwin Füßl

Kommentare