VERBANDSKLAGERECHT IM DATENSCHUTZ


BVD FÜR STÄRKERE EINBINDUNG DER AUFSICHTSBEHÖRDEN


Recht auf Unterlassung bietet weitere Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung
Wir, der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. sehen
in dem neuen Gesetz zur besseren „zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ einen weiteren Schritt, um Missbrauchbei personenbezogenen Daten durch Unternehmen zu verhindern. Die Regelung, die seit Mittwoch 24.2. gilt, bietet Verbänden die Möglichkeit, Verbraucher
gegenüber Firmen zu schützen, die Kundendaten unrechtmäßig erheben, verarbeiten
oder nutzen. Für eine Verbesserung der Rechtssicherheit wäre aber eine Einbeziehung
der Aufsichtsbehörden auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren wünschenswert.
BvD-Pressemeldung zum UKlaG unter: Pressemeldung


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