Was wird aus den betrieblichen Datenschützern



Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) wirkt in einer Organisation auf die Einhaltung des Datenschutzes hin. Die Person kann Mitarbeiter dieser Organisation sein oder als externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Der Datenschutzbeauftragte muss die notwendige Fachkunde für die Ausübung besitzen und darf nicht in einen Konflikt oder in die Gefahr der Selbstkontrolle geraten.

Auf der deutschen Bundesebene gibt es den umgangssprachlich Bundesdatenschutzbeauftragter genannten Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit; Bundesländer haben je einen Landesdatenschutzbeauftragten. Der erste Datenschutzbeauftragte in Deutschland war Willi Birkelbach, er wurde 1971 vom Land Hessen bestellt.[1]
In Österreich gibt es seit dem 1. Januar 2014 die Österreichische Datenschutzbehörde.

In der Schweiz gibt es den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).

Im Fürstentum Liechtenstein gibt es in der Landesverwaltung die Datenschutzstelle (DSS).

Auf EU-Ebene gibt es eine unabhängige Behörde namens Europäischer Datenschutzbeauftragter.

Im US-amerikanischen Rechtsraum nehmen mitunter Chief Privacy Officer (CPO) auf der Managementebene von Unternehmen und Organisationen auf freiwilliger Basis Datenschutzaufgaben wahr.

Jährlich findet auch die Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre statt, deren Mitglieder subnationale und nationale sowie inter- oder supranationale Institutionen sind.

Kommentare