Datenschutzbeauftragter damals


So war es im Jahr 2004 - Mein damaliger Aufruf an die Unternehmen der Kfz Branche:
Am 23. Mai 2004 ist für alle Unternehmen die Übergangsfrist zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten abgelaufen. Seit diesem Termin müssen alle Unternehmen die mit Daten arbeiten, die unter das Bundesdatenschutzgesetz fallen einen Datenschutzbeauftragten benennen. Darunter fallen natürlich auch Kfz-Betriebe, wenn sie mit Kunden und Interessentendaten umgehen.
Diese Regelung trifft auch kleine Betriebe, sofern sich dort mindestens fünf Mitarbeiter mit der der Verarbeitung von personbezogenen Daten beschäftigen sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei den erhobenen Daten um Kunden-, Mitarbeiter- oder kundenbezogene Fahrzeug- und Maschineninformationen handelt.
Eine mangelnde Beschäftigung mit dem Datenschutz kann Ihrem Unternehmen teuer zu stehen kommen. Bei Nichtbeachtung des Gesetzes drohen nunmehr sehr empfindliche Strafen von bis zu 250.000 €.
Wenn Sie sich absichern wollen ohne viel Zeit in dieses schwierige Thema zu investieren, können Sie  diese Aufgabe jedoch einem externen Experten übertragen. Zudem besteht für die Unternehmen die Möglichkeit schon vor der Beauftragung ein Datenschutz Chek-Up durchführen zu lassen. Dabei wird die Sicherheit der betrieblichen Datenverarbeitung geprüft und optimiert.
Wir übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie. Wenn Sie Interesse an diesem Chek-Up haben setzen Sie sich umgehend mit uns in Verdingung. Wir helfen Ihnen gerne weiter. 

Erwin Füßl


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