Die neuen Datenschutzgesetze kommen


Das bisherige Datenschutzgesetz geht und die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung wird zum 25. Mai 2018 kommen. Bis dahin müssen die Unternehmen die europäische Verordnung und damit auch das neue Bundesdatenschutzgesetz anwenden. Dies bringt den Unternehmen zahlreiche Änderungen.


Was schützt die neue Grundverordnung?

Wie das alte Datenschutzgesetz schützt die neue DSGVO personenbezogene Daten. Das sind Daten, die sich auf eine bestimmte natürliche Person beziehen, wie z.B. Name, Geschlecht, Adresse oder Geburtsdaten.


Warum brauchen wir ein neues Datenschutzgesetz?

Die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetz war nötig, da viele Regelungen des aktuellen Gesetzes durch die Verordnung ersetzt werden. Zum anderen, weil die DSGVO in verschiedenen Artikeln sogenannte Öffnungsklauseln enthält, die es den nationalen Mitgliedsstaaten ermöglichen, in bestimmten Bereichen die Regelungen zu konkretisieren und zu ergänzen.


Was ist die DSGVO, und welche Ziele verfolgt sie?

Die europäische DSGVO ist eine direkte Verordnung und bedarf nicht der Umsetzung in nationales Recht. Sie ist ab dem 25. Mai 2018 für alle bindend. Ziel der Verordnung ist es, den rechtlichen Rahmen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Unternehmen und die öffentliche Verwaltungen und Einrichtungen zu vereinheitlichen und einen geregelten europaweiten Datenverkehr zu regeln.

Welche Bereiche der Unternehmen sind betroffen?

Innerhalb der Unternehmen sind alle Bereich betroffen die persönliche Daten erfassen, speichern, verwalten, verarbeiten und an andere weiter geben. So z.B. die Geschäftsleitung, die IT-Abteilung, die Personalabteilung, der Betriebsrat und die Buchhaltung.


Was kommt auf die Unternehmen zu?

Insgesamt kommen auf die Unternehmen mehr Arbeit zu. Den wie jedes neue Gesetz gibt es für das Unternehmen eine größere Dokumentations- und Informationspflicht. Der Aufwand, die neuen Regeln einzuhalten, ist für die Unternehmen geringer, die den Datenschutz bisher schon ernst genommen haben und schon in der Vergangenheit die betrieblichen Abläufe dokumentiert haben. Die Vorgaben für die Zukunft orientieren sich an vielen Stellen an dem aktuellen Bundesdatenschutzgesetz.

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