Zweckgebundene Daten


Die digitale Transformation macht auch vor dem Auto nicht halt. Schon jetzt zieht immer mehr digitale Technologie in die Fahrzeuge ein. Da überrascht es nicht, dass die fahrenden Computer auch zahlreiche Daten über ihre Nutzer sammeln. Diese sollen den Herstellern Rückschlüsse auf den technischen Zustand des PKWs erlauben, ermöglichen aber auch das Erstellen von Nutzungs- und Bewegungsprofilen der Fahrer. 


Die verwendeten Daten erhöhen zwar den Fahrkomfort, wenn das Auto beispielsweise an Wartungsintervalle erinnert oder bei der Suche nach einem Parkplatz oder Restaurant hilft. Bedenklich wird es jedoch, wenn außer dem Automobilhersteller noch Dritte Zugriff auf die Datenpakete haben. Daher scheint es umso wichtiger, dass klar ist, welche Daten für welchen Zweck erhoben und verwendet werden. »Der Verbraucher hat nicht nur einen Anspruch auf Datentransparenz, sondern muss auch frei wählen können, ob und welche Daten er dem Hersteller zur Verfügung stellt«.

Zweckgebundene Daten 

Vor allem im Hinblick auf die voranschreitende Digitalisierung im PKW wird die Rolle der Daten immer bedeutender. »Jeder Verkehrsteilnehmer hat grundrechtlich ein Recht auf spurenfreie Mobilität«, so die Forderung des Datenschutzes.

Da sich die Datenerhebung und Datenspeicherung im Auto nach dem Bundesdatenschutzgesetz richtet, ist die Löschung der Daten auch ein Grundrecht des Nutzers.

Wie ist es bei einem Unfall wenn der Hersteller die Daten sammelt. Hier kann jeder Halter oder Fahrer die zum Zeitpunkt eines Unfalls gespeicherten Daten einfordern. Gleiches gilt für die Polizei. »Im Rahmen der Spurensuche ist es der Polizei grundsätzlich möglich, auf derartige Daten zuzugreifen« so die Aussage von Experten. 

Bei eine freiwilligen Einwilligung ist allerdings nicht nur der Halter sonder auch der Fahrer und Beifahrer betroffen. Für die Hersteller und die Nutzer der Daten bedeutet das, dass sie den Fahrer qualifiziert über den Zweck der Datenerhebung und -Speicherung informieren muss. Ist dieser nicht mehr gegeben, darf sie der Hersteller nicht mehr nutzen. 

Geht es etwa um Daten, die das Fahrzeug zum Zweck der Fahrassistenz verwendet, so ist die Assistenzvorrichtung so zu dem Auto zugreifen wollen, müssen die Rahmenbedingungen für den Verbraucher transparent sein. 

Seit Ende 2013 gibt es sogenannte Telematik-Versicherungstarife für das Auto. Hier werden spezielle Parameter aus dem Fahrverhalten herangezogen, um den Nachlass für die Halter zu ermitteln. Basierend auf diesem Wert erhält der Nutzer dann einen Rabatt auf seine Versicherung. Dazu wird in der Regel ein spezielles Modul im Auto integriert, das die notwendigen Daten wie Geschwindigkeit, Brems- und Beschleunigungsverhalten oder die Position des Fahrzeugs liefert. 

Anschließend werden diese Informationen an ein Rechenzentrum übermittelt. Neben der fehlenden Transparenz bei der Datenerhebung im Auto spielt auch die Sicherheit der Daten eine enorme Rolle. Bordcomputer z.B. sind noch immer gegen Angriffe beispielsweise über Malware schlecht geschützt. Auch ob die Daten sicher zum Hersteller übertragen würden, sei fraglich. Für Unternehmen mit eigenem Fuhrpark besteht daher akuter Handlungsbedarf, um den betrieblichen Datenschutz gewährleisten zu können. 

Ein riesiges Feld für den Datenschutz, der schon auf Grund dieser Fakten die große Herausforderung für die Unternehmen in der Zukunft ist.

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