Wer hilft bei der Umsetzung der DSGVO





Mit den Gesetzesänderungen zum 25. Mai besteht für die Unternehmen enormer  Handlungsbedarf in den nächsten Tagen, um den betrieblichen Datenschutz sicherzustellen. Gerade die neuen Regelungen hinsichtlich der Arbeitnehmerdaten, die neuen Anforderungen an Auftragsdatenverarbeitungsverträge, sowie die neuen Informationspflichten über die Verarbeitung der Daten und die vorgesehenen Reaktionen bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten sollten in Hinsicht auf das eigene Unternehmen analysiert und berücksichtigt werden. 

Hier muss Jeder im Unternehmen alle technischen Maßnahmen einsetzen um einen wirksamen Schutz zu erzielen. Geschieht das nicht, steht allen Datenschutz-Aufsichtsbehörden nun ein verschärfter Bußgeldrahmen zur Verfügung. Sehr hohe Bußgelder drohen und können jedes Unternehmen bis hin zum Verlust der Existenz gefährden. 

Jeder sollte sich als Unternehmer immer im Klaren sein, dass der Unternehmer oder der verantwortliche Geschäftsführer mit seinem gesamten Vermögen bei einem Verstoß persönlich haftet. Ein persönliches Gespräch über die betriebliche Situation ist der erste Schritt, die Gefahr die besteht zu mindern. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Wir helfen gerne weiter. Meist hilft schon ein erstes Gespräch und ein guter Rat.


Erwin Füßl
Inhaber
ef-consulting





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