Datenschutzstufen

 


Es werden folgende Schutzstufen unterschieden:

 Stufe A: frei zugängliche personenbezogene Daten

In die personenbezogenen Daten wird Einsicht gewährt, ohne dass der Einsichtnehmende ein berechtigtes Interesse geltend machen muss.

Beispiele: Adressbücher, Mitgliederverzeichnisse, Benutzerkataloge in Bibliotheken. 

 Stufe B: keine besondere Beeinträchtigung

Personenbezogene Daten, deren Missbrauch zwar keine besondere Beeinträchtigung erwarten lässt, deren Kenntnisnahme jedoch an ein berechtigtes Interesse des Einsichtnehmenden gebunden ist. 

Beispiele: Beschränkt zugängliche öffentliche Dateien, Verteiler für Unterlagen. 

 Stufe C: Beeinträchtigung des Ansehens

Personenbezogene Daten, deren Missbrauch den Betroffenen in seiner gesellschaftlichen Stellung oder in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen beeinträchtigen kann ("Ansehen").

Beispiele: Einkommen, Sozialleistungen, Grundsteuer, Ordnungswidrigkeiten. 

 

 Stufe D: Beeinträchtigung der Existenz

Personenbezogene Daten, deren Missbrauch die gesellschaftliche Stellung oder die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen erheblich beeinträchtigen kann ("Existenz"). 

Beispiele: Unterbringung in Anstalten, Straffälligkeit, Ordnungswidrigkeiten schwerwiegender Art, dienstliche Beurteilungen, psychologisch-medizinische Untersuchungsergebnisse, Schulden, Pfändungen, Insolvenzen. 

   

 Stufe E: Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit

Daten, deren Missbrauch Gesundheit, Leben oder Freiheit des Betroffenen beeinträchtigen kann.

Beispiele: Daten über Personen, die mögliche Opfer einer strafbaren Handlung sein können; Daten über Gesundheitszustand im Krankenhaus/ beim Arzt. 

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