Datenschutz heute


In Deutschland gibt es ein deutliches Missverhältnis zwischen dem von den Bürgern geforderten Datenschutz der persönlichen Daten und der von der Regierung besonders geförderten IT-Sicherheit.


Schon die Ausstattung der beiden Bereiche zeigt dieses Missverhältnis. Der Datenschutz hat nicht im Ansatz eine ähnliche personelle Ausstattung wie der Bereich der IT-Sicherheit. Um dieses Feld kümmern sich neben dem Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundeskriminalamt, der Verfassungsschutz und die Nachrichtendienste. Das Bundesamt für den  Datenschutz steht diesen großen Behörden als kleine Behörde gegenüber.

Wäre die Bundesregierung nicht aus Brüssel dazu verpflichtet, würde der Zustand aus der Vergangenheit noch immer als ausreichend für die Bürger festgeschrieben werden. Das Hochstufen der Behörde zu einer obersten Bundesbehörde und die Garantie deren Unabhängigkeit wurde auf Druck aus Brüssel notwendig. Allerdings ist eine Ausweitung der Befugnisse durch diese Besserstellung nicht vorgesehen.

So ist für die Verfolgung von Verstößen die Bundesnetzagentur zuständig, dem Bundesamt für den Datenschutz bleibt dort nur ein nachrangiger Part. Bei Verfahren die die Schaltzentrale der Macht betreffen, ist das Bundesamt auf das Wohlwollen der Regierung angewiesen.

Diese politische Praxis zeigt deutlich wie die Reihenfolge der Macht Verteilung in Deutschland geregelt ist.

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