Die Gesetzesänderungen durch die BDSG-Novellen erhöhen die Komplexität der Datenschutz-Umsetzung und blockieren damit wichtige Ressourcen in den Unternehmen. Gleichzeitig werden die Strafen bei Nichteinhaltung höher. Die Frage nach dem eigentlichen Wertbeitrag des Datenschutzes für das Unternehmen steht dabei oft unbeantwortet im Raum.
„Der Mensch sieht im Datenschutz ein Grundrecht, die Unternehmen eine
lästige Pflicht. Letzteres muss nicht sein, wenn praktikable und effiziente
Wege gefunden werden.“
Der Schlüssel liegt in
einer guten Zusammenarbeit von IT-Verantwortlichen und einem externen Datenschutzbeauftragten.
IT-Verantwortliche sind maßgeblich beteiligt, wenn es um die Umsetzung des
Datenschutzes geht. Der externe Datenschutzbeauftragte muss daher IT-relevante
Vorgänge und Möglichkeiten kennen und verstehen, um ein praxistaugliches
Konzept aufsetzen zu können.
Wir stehen Ihnen mit
unserem Rat gerne zur Seite.
Weitere Informationen
finden Sie unter
http://www.ef-consulting.de/16.html
http://www.ef-consulting.de/16.html
Kommentare
Kommentar veröffentlichen