Datenschutz:
Betriebskontrollen gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz
-
Es
gelten: Datensicherungspflicht, Auskunftspflicht an Dritte, Verpflichtung der Mitarbeiter
auf das Datengeheimnis. Zudem Müssen Sie die getroffenen Maßnahmen
dokumentieren, zum Beispiel durch ein Verfahrensverzeichnis oder einer
Verfahrensübersicht.
Wir erstellen daher für Sie jetzt Ihre „wasserdichte“ Datenschutzorganisation. Vom Datenschutz-Schnell-Check bis hin zum fix und fertigen Datenschutzvertrag. Mit rechtssicheren Arbeitshilfen erfüllen Sie die aktuellsten gesetzlichen Auflagen einfach und schnell.
Perfekt vorbereitet für den Datenschutz, sehen Sie ab sofort den Besuchen der Aufsichtsbehörde gelassen entgegen. Fragen Sie uns - contact@ef-consulting.de
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