Vermeiden Sie hohe Geldbußen




Bundesdatenschutzgesetz

bei einem Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen müssen Sie mit einer Geldbuße von bis zu 300.000 € rechnen (§ 43 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz). Denn als Unternehmer und Arbeitgeber haften Sie, wenn Daten in Ihrem Unternehmen unzulässig und unrichtig erhoben und genutzt werden!

Schützen Sie sich vor hohen Geldbußen und Schadensersatzforderungen, durch die richtige Anweisung an Ihre Mitarbeiter.

Am einfachsten geht es mit einem individuellen auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse angepassten


„Mitarbeiter  -  Datenschutz“

Sämtliche Verpflichtungen, die Ihre Mitarbeiter einhalten müssen, sind kompakt in einem Merkblatt zusammengefasst. So brauchen Sie sich nicht alle Inhalte mühsam zusammensuchen!
Handeln Sie jetzt – bevor es zu spät ist – und hohe Kosten drohen.


ef-consulting
Erwin Füßl

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