Datenschutzkontrollen

Aufsichtsbehörden überprüfen immer mehr Unternehmen, ob der Datenschutz ein Teil der Firmenkultur geworden ist. Diese Prüfungen erfolgen auch ohne Anlass. Da ist es wichtig, dass man einen betrieblichen Datenschützer hat. Der sollte offiziell berufen sein, an Fortbildungen teilgenommen haben und ein Handbuch erstellt haben. Die Prüfer schauen genau hin ob der Datenschutz auch ernst genommen wird.


Ein einem Verzeichnis sollte außerdem dokumentiert sein ob Daten und welche Daten von einem externen Dienstleister verarbeitet werden. Es geht darum ob das Unternehmen den Überblick über die gewonnen persönlichen Daten hat. 

Für die Prüfer ist es wichtig, dass man die Schwachstellen erkannt hat und einen Plan hat diese zu beseitigen. Dazu sind Verfahrensverzeichnisse notwendig und eine Auflistung der externen Dienstleister. Mit solchen Dokumenten lassen sich die Fristen der Aufsichtsbehörden immer einhalten.

Bedenken muss man auch, dass sich das Nutzen der persönlichen Daten deutlich verschärft hat. Direktmarketing mit gewonnen Adressen ist ohne Einwilligung der Betroffenen nicht mehr erlaubt. Die Aufsichtsbehörden schauen gerade bei den Emails und den Telefonanrufen genau hin und verhängen auch die für diesen Tatbestand geforderten Bußgelder.

Erwin Fuessl
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