Überwachung am Arbeitsplatz





















Grundsätzlich ist es erlaubt, Mitarbeiter zu überwachen, solange dabei keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden oder gegen Datenschutzrichtlinien verstoßen wird. Zusätzlich kann die Überwachung mit Einwilligung der Mitarbeiter und Zustimmung eines etwaigen Betriebsrates erfolgen.


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