BvD warnt |
Unternehmen müssen sich rechtzeitig auf neue Datenschutz-Regeln einstellenVeränderungen beim Datenschutz bergen viele Fallstricke
Berlin,
14.03.2016
Unternehmen
stehen durch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ab 2018, durch
das geplante Nachfolge-Abkommen zu „Safe Harbour“ sowie u.a. durch das für Juni
erwartete Urteil zur Speicherung von IP-Adressen vor großen Herausforderungen.
„Die Entscheidungen bergen viele juristische und technische Fallstricke“, sagte
BvD-Vorstands-vorsitzender Thomas Spaeing.
Nach
der neuen EU-DSGVO ist unmittelbar für weniger Betriebe die Bestellung eines
betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorgeschrieben wie bisher. „Aber auch für
kleine und mittelständische Betriebe gelten die neuen Regeln“, warnte Spaeing.
Um drastischen Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden zu entgehen, empfiehlt
er, sich von Datenschutzexperten beraten zu lassen. „Das kann auch ein
Wettbewerbsvorteil sein“, sagte Spaeing. „Denn Kunden wollen, dass ihre Daten
bei Unternehmen und Partnern sicher sind.“
Spaeing
appellierte zugleich an die Bundesregierung, im Rahmen der Öffnungsklauseln in
Deutschland die Berufung von Datenschutzbeauftragten gesetzlich wie bisher zu
regeln. „Ohne das Know how der Datenschutzexperten sind Gerichtsentscheidungen
und neue Entwicklungen beim Datenschutz für viele Unternehmen und Ämter nicht
zu bewältigen.“ Nur benannte Datenschutzbeauftragte könnten in Wirtschaft und
Verwaltung Datenschutz und Datensicherheit auf dem aktuellen Stand
gewährleisten.
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