BVD FÜR STÄRKERE EINBINDUNG DER AUFSICHTSBEHÖRDEN
Recht auf Unterlassung bietet
weitere Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung
Wir, der Berufsverband der
Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. sehen
in dem neuen Gesetz zur
besseren „zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften
des Datenschutzrechts“ einen weiteren Schritt, um Missbrauchbei personenbezogenen
Daten durch Unternehmen zu verhindern. Die Regelung, die seit Mittwoch 24.2.
gilt, bietet Verbänden die Möglichkeit, Verbraucher
gegenüber Firmen zu
schützen, die Kundendaten unrechtmäßig erheben, verarbeiten
oder nutzen. Für eine
Verbesserung der Rechtssicherheit wäre aber eine Einbeziehung
der Aufsichtsbehörden auch
im einstweiligen Rechtsschutzverfahren wünschenswert.
BvD-Pressemeldung zum
UKlaG unter: Pressemeldung
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