Haftung und W-Lan


Der Bundestag eine Reihe von Gesetzen beschlossen, darunter auch eine Änderung am Telemediengesetz, mit der die WLAN-Störerhaftung abgeschafft wird. Damit dürfen Inhaber von Urheberrechten Hotspot-Betreiber nicht mehr abmahnen und Schadensersatz verlangen, wenn über deren Netze geschützte Inhalte verbreitet werden — etwas, das der Europäische Gerichtshof bereits im vergangenen September als unzulässig eingestuft hatte. Allerdings wurde ein neuer Sperranspruch im Gesetz verankert, über den Betreiber von öffentlichen WLANs bei wiederholten Urheberrechtsverstößen verpflichtet werden können, Sperren einzurichten, um die Rechtsverletzungen zu unterbinden. 


Dafür bedarf es jedoch einer gerichtlichen Sperranordnung, für deren Verfahrens-kosten die Rechteinhaber auf-kommen müssen — weshalb das neue Gesetz von der Musik- und Filmindustrie bereits kritisiert wurde. Auch in den Reihen der Opposition ist man mit der Regelung nicht glücklich, weil man, befürchtet, viele Privatnutzer! oder kleine Unternehmen, die einen WLAN-Zugang bereitstellen, seien mit der Einrichtung von Sperren an ihrem Router überfordert. »Der Sperranspruch bedeutet viel Aufwand für die Hotspot-Betreiber, sei es eine Studenten-WG, ein CaM oder ein Telekommunikationsunterneh-men«, bemängelt auch Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder, der die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung ansonsten grundsätzlich begrüßt. 

Besser sei es allerdings, »illegale Inhalte zu löschen, statt Hotspot-Betreiber mit Sperranfragen zu belasten — zumal Sperrungen in der Regel technisch leicht zu umgehen sind«. Kritik kommt auch vonseiten des Internet-Verbands eco, wo man in den Netzsperren neue Hürden für Rechteinhaber und Unsicherheiten für WLAN-Betreiber sieht. »Anstatt hier eine Lösung zu schaffen, verlagert der Gesetzgeber die Problematik auf eine andere Ebene. 

Dass es einer Anordnung bedarf und die Kosten von den Rechteinhabern getragen werden müssen, sei letztlich notwendig gewesen, um ein Overblocking zu verhindern. Das wichtigste Ziel des Gesetzes werde erreicht: »Der Abmahnindustrie, deren Geschäftsmodell einzig darauf fußte, dass Anschlussinhaber unabhängig von der tatsächlichen Schuld hohe Abmahnkosten zahlen mussten, wird endgültig das Wasser abgegraben.« 

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