Es befasst sich darüber hinaus mit den Rechten an den fotografierten bzw. zu fotografierenden Motiven, die ihrerseits durch Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte geschützt sein können, sowie mit Fragen des Hausrechts.
Wesentliche Bestandteile des Fotorechts sind das Urheber- und Leistungsschutzrecht an Fotografien (Lichtbilder und Lichtbildwerke) sowie das Recht am eigenen Bild (auch Bildnisrecht genannt, §§ 22, 23 KUG).
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