Wie setzt man die neuen Datenschutzgesetze um?


Bestandsaufnahme

Jedes Unternehmen sollte zunächst die Frage stellen, mit welchen personenbezogenen Daten es arbeitet, welche Mitarbeiter mit ihnen zu tun haben und welche Prozesse es bislang dafür gibt, diese zu schützen. Das können Kundenkontakte, aber auch Adressen von Auftraggebern oder Personaldaten sein.

 Handlungsbedarf

Wer sich einen Überblick darüber verschafft hat, wie der Datenschutz bislang im Unternehmen gehandhabt wurde, sollte darauf aufbauend herausfinden, wo Handlungsbedarf besteht. Dabei gilt es zu ermitteln, welche Daten besonders sensibel sind und ob es irgendwelche Risiken gibt, dass diese in die falschen Hände geraten könnten, zum Beispiel bei Personaldaten.

Datenschutzbeauftragter


Unternehmen, in denen mehr als neun Mitarbeitern mit personenbezogenen Daten arbeiten, müssen bis zum Stichtag im Mai 2018 dem Landesamt einen Datenschutzbeauftragten melden. Daher sollten nun im Vorfeld die Verantwortlichkeiten klar geregelt werden. Als Unternehmer hat man dabei die Wahl, einen eigenen Mitarbeiter für diese Funktion zu bestelle und auszubilden oder einen externen Datenschützer mit dieser Verantwortung zu beauftragen.

Verzeichnis anlegen


Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern und auch kleinere, die aber regelmäßig mit sensiblen Daten arbeiten, sind verpflichtet, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten anzulegen. In diesem werden alle Schritte der Datenverarbeitung vom Erfassen bis hin zum Löschen dokumentiert. Dieses Verzeichnis kann schriftlich oder elektronisch geführt werden. Es gibt dafür bereits entsprechende Softwareprogramme, aber auch eine Excel-Datei bietet sich dafür an.

Verträge anpassen


Alle schriftlichen Unterlagen, in denen personenbezogene Daten abgefragt werden, sollten überprüft werden, ob sie der neuen Datenschutz-Grundverordnung entsprechen. Gegebenenfalls müssen diese Texte an die neue Gesetzeslage angepasst werden. Das gilt sowohl für Verträge mit Auftragsverarbeitern, zum Beispiel IT-Dienstleistern, aber auch für Verträge mit Kunden oder Einwilligungserklärungen, zum Beispiel für den Versand eines Newsletters.

Umgang mit Datenpannen


Im Fall eines Hackerangriffes oder eines Softwarefehlers muss schnellstmöglich gehandelt werden. Innerhalb von 72 Stunden sind solche Datenpannen beim Landesamt zu melden. Aber auch alle Betroffenen sollten schleunigst informiert werden. Daher hilft es, einen Prozess zu entwickeln, um im Ernstfall die notwendigen Schritte einzuleiten. Für Unternehmen, die Daten mit hohem Risiko verarbeiten, ist zusätzlich eine sogenannte „Datenschutz-Folgeneinschätzung“ erforderlich.

Personalwesen


Sind alle Prozesse im Unternehmen angepasst, müssen die Mitarbeiter über diese Neuerungen informiert werden. Denn: Datenschutz geht alle an! Wichtig ist dabei vor allem, die Mitarbeiter für dieses Thema sensibilisieren. Daher sind Personalschulungen sinnvoll, in denen vermittelt wird, wie in Zukunft personenbezogene Daten im Unternehmen verarbeitet werden und worauf man achten muss.

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