Umsetzung der neuen DSGVO


Noch 50 Tage verbleiben Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen, die persönliche Daten von EU-Bürgern erfassen, verarbeiten oder speichern, um die Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO umzusetzen. Die trat zwar schon im Mai 2016 in Kraft, doch so richtig ist sie erst in den vergangenen Monaten in den Blickpunkt gerückt, da sich am 25. Mai dieses Jahres das Ende der zweijährigen Übergangsfrist nähert.


Der 25. Mai rückt näher, und damit auch der Stichtag, ab dem Unternehmen die EU-Datenschutzgrundverordnung umsetzen müssen. Viele kleine und mittelständische Unternehmen sind damit noch nicht allzu weit und nun dringend auf die Unterstützung angewiesen.

Das Problem für alle Berater ist dass viele Unternehmen glauben — oder hoffen — dass sie das Thema schnell mit dem Erwerb und der Einführung eines Produktes abhaken können, doch so einfach ist es nicht.

Die DSGVO ist keine kleine Umstellung, und trotz dem glauben viele Unternehmen das ihre Bemühungen schon weiter sind, als sie tatsächlich sind. Das unterstreicht eine Umfrage, in der zwar 87 Prozent der befragten Unternehmen angeben, beim Umgang mit personenbezogenen Daten schon heute regelkonform zu sein. Gleichzeitig haben aber nur 32 Prozent nach eigener Einschätzung einen sehr guten Überblick, welche Daten in ihrem Unternehmen wo gespeichert sind. 

Genau dieses Wissen ist aber eine der Grundvoraussetzungen der DSGVO. Denn nur wer weiß, welche personenbezogenen Daten er überhaupt gespeichert hat und wo diese liegen, kann sie schützen und den neuen Dokumentations-, Auskunfts- und Meldepflichten entsprechend behandeln. 

Die meisten großen Unternehmen sind mit der Umsetzung der DSGVO schon sehr weit, oft weil sie sich ohnehin in den letzten 
Jahren sehr intensiv mit Digitalisierungsprojekten auseinander gesetzt haben. In kleineren Betrieben bleibt aber noch viel Arbeit, damit am 25. Mai der Datenschutz auch umgesetzt werden kann.

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