Die Frist ist abgelaufen


Keine Panik, auch wenn die Frist abgelaufen ist kann man noch seinen Verpflichtungen nach dem neuen Datenschutzrecht nachkommen. Man sollte sich aber im Klaren sein, welche Verpflichtungen man überhaupt hat.
Der sparsame und verantwortungsvolle Umgang mit den gesammelten persönlichen Daten von Kunden, Mitarbeitern und Interessenten war schon immer eine Verpflichtung die ein Unternehmer hatte. Daran ändert sich nichts.

Worauf man allerdings jetzt achten sollte, ist die Informationspflicht über die Speicherung und die Verarbeitung der Daten. Außerdem besteht eine Verpflichtung über die gesammelten Daten Auskunft zu geben. Jeder Einspruch ist ernst zu nehmen und erfordert eine schnelle Reaktion bei Auskunftsersuchen.

Auch sollte man sich Gedanken machen was man tun muss, wenn einem die Daten abhanden gekommen sind. Und man sollte auch daran denken, dass man bei Anfragen schnell reagiert und nachweisen kann, dass man die Wünsche der Anfragenden auch wirklich erfüllt hat, bzw. erfüllen kann. Darunter fällt auch, dass man immer eine Antwort darüber hat, warum die Daten überhaupt erfasst wurden.

Was jedem Probleme macht ist die versteckte Weitergabe von Daten an externe Dienste und Dienstleister. WhatsApp, Facebook, Google usw. leben vom Sammeln der Daten. Aus diesem Grunde sollte die Weitergabe der persönlichen Daten möglichst unterbunden oder eingeschränkt werden. Und dann wäre auch noch die Pflicht die Datenschutzerklärung des Unternehmens auf der Homepage, in Google+ und Facebook zu veröffentlichen und auf die Weitergabe der Daten hinzuweisen.

Wenn man diese Punkte berücksichtigt hat man das Meiste schon erledigt. Wenn man dann noch mehr wissen möchte geben die externen Datenschützer gerne Auskunft.

Weitere Fragen - dann rufen Sie einfach an 
Auskunft unter ++49 07303/5747



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