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Eine recht übersichtliche Darstellung des Gesetzestextes der DSGVO und der gleichfalls am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG mit vielen Querverweisen findet man auf folgender Webseite
https://dsgvo-gesetz. de
Ob und wie man die existierenden Webseiten auf https:// mit einer Verschlüsselung versehen kann und ob es einen Vertrag über eine Auftragsdatenverarbeitung gibt, muss man für jeden Fall beim dem zuständigen Webhoster ermitteln.
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