Smartmeter - Stromdaten schützen





Privatkunden mit hohem Stromverbrauch müssen ab dem Jahr 2020 ihre Verbrauchsdaten von intelligenten Messsystemen erfassen lassen. Das stellt neue Anforderungen an den Datenschutz. Stromkunden mit 6000 kWh Jahresverbrauch müssten solche „Smart Meter" einsetzen. Unter diesen Stromkunden könnten auch Privatkunden mit besonders hohem Stromverbrauch sein. 

Experten halten es für möglich, dass auch Energielieferanten und Vergleichsdienstleister auf diese detaillierten Stromverbrauchsdaten zugreifen und sie dann auch für weitergehende Geschäftsmodelle wie zeitgesteuerte Werbung oder Spendenaufrufe nutzen könnten. Deshalb müsse es klare Regeln dafür geben, wie diese Daten verwendet und wieder gelöscht werden, wer mit den Daten umgehen darf und ob sie an einen Dritten weiterverkauft werden dürfen. Nach Ansicht aller Experten handelt es sich bei den Stromverbrauchsdaten um personenbezogene Daten. Für diese gilt ab dem 25. Mai 2018  mit der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union ein strengerer Schutz. 

Damit würden diese weitergehenden Geschäftsmodelle bereits wesentlich erschwert. 
Im Prinzip müssen die Stromnetzbetreiber schon seit Anfang 2017 intelligente Messsysteme bei größeren Stromverbrauchern und kleineren Stromerzeugern einsetzen. Bisher sind allerdings die technischen Voraussetzungen für diesen verpflichtenden Einbau noch nicht erfüllt. Dazu müssten mindestens drei voneinander unabhängige Gerätehersteller sogenannte Smart Meter Gateways liefern können, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert worden sind. Unabhängig vom verpflichtenden Einbau können sich interessierte Stromkunden aber auch jetzt schon freiwillig intelligente Messsysteme einbauen lassen.



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