Datenschutzbeauftragter - wer braucht ihn

 


Wann ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich?

Einige Entscheider meinen, die Bestellung des Datenschutzbeauftragten würde freiwillig erfolgen. Aber diese Annahme ist falsch. Der Gesetzgeber hat im BDSG definiert, ab wann das Bestellen eines DSB als Pflicht gilt. 

Ebenso gibt die EU DSGVO vor, wann die Geschäftsleitung der Pflicht unterliegt, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Sollte man sich im Unternehmen mit den Voraussetzungen der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten noch nicht befasst haben, ist eine Überprüfung der Notwendigkeit ratsam.

Es sind folgende drei Bereiche zu überprüfen, um mit Gewissheit sagen zu können, ob eine Bestellung erforderlich ist.


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