Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO oder DS-GVO, englisch General Data Protection Regulation, GDPR) bezeichnet die Verordnung der Europäischen Union 2016/679, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Verantwortlichen, sowohl private wie öffentliche, EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, und auch andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.
Die Verordnung ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.
Zusammen mit der Richtlinie (EU) 2016/680 für den Datenschutz in den Bereichen Polizei und Justiz[1] bildet die DSGVO seit 2018 den gemeinsamen Datenschutzrahmen in der Europäischen Union. Sie ist darüber hinaus seit 2018 auch in den Nicht-EU-Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen geltendes Recht. Zu diesem Datenschutzrahmen trat im November 2018 die auch für die Organe und Stellen der Europäischen Union verbindliche Verordnung (EU) 2018/1725 in Kraft.
Die DSGVO ist ein Beispiel für den Brüssel-Effekt, indem sie als Vorbild für Datenschutzgesetze auf der ganzen Welt diente.
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