Kosten sparen mit dem externen DSB !

 
 


Grundsätzlich muss die Person des Datenschutzbeauftragten nicht dem eigenen Betrieb angehören. Auch die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten ist zulässig.

Viele Fakten sprechen für einen externen Datenschutzbeauftragten, der sämtliche vom Gesetzgeber vorgesehenen organisatorischen, administrativen und technischen Service-Leistungen für Ihr Unternehmen erbringt.
·  Unterstützung bei der Erstellung einer Verfahrensanweisungen
·  Unterstützung und Beratung bei der Festlegung von Datenschutzgrundsätzen
·  Erstellen eines Verfahrensverzeichnisses nach § 4e BDSG
·  Mitarbeiterschulungen über die Erfordernisse des Datenschutzes (BDSG)
·  Grundkontrolle der Funktion und Effektivität der Firewalls
·  Überprüfung der Anti-Virus-Software auf Aktualität und Updateverfahren
·  Überprüfung der Datensicherung auf Backup- und Restore-Konzepten
·  Überprüfung der grundlegenden Betriebssystemsicherheit im Netzwerk
·  Kontrolle der Netzwerk- und Internetsicherheit
·  Überprüfung der Regelung für die Einrichtung und Nutzung des Internetzugangs unter Sicherheitsaspekten
·  Erstellung des Audit-Berichtes an die Unternehmensleitung


Vorteile des Einsatzes eines externen Datenschutzbeauftragten
·  Wesentlich niedrigere Kosten (Initial- und Folgekosten)
·  Kalkulierbare Kosten
·  Umfangreiche Kenntnisse im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit (juristische, betriebswirtschaftliche, technische, fachliche Aspekte)
·  Sehr hohe Fachkunde in der Informationstechnologie, u.a. durch Kenntnisse der Abläufe in anderen Unternehmen
·  Kein „Kündigungsschutz“
·  Kurzfristige Verfügbarkeit

Bei der Vermittlung eines externen Datenschutzbeauftragten bin ich in Zusammenarbeit mit meinem Berufsverband gern behilflich

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