Grundsätzlich muss die Person des Datenschutzbeauftragten nicht dem eigenen Betrieb angehören. Auch die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten ist zulässig.
ef-consulting stellt für Sie einen externen Datenschutzbeauftragten, der sämtliche vom Gesetzgeber vorgesehenen organisatorischen, administrativen und technischen Service-Leistungen für Ihr Unternehmen erbringt.
Auszug aus unserem Angebot:
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Unterstützung bei der Erstellung einer
Verfahrensanweisungen
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Unterstützung und Beratung bei der Festlegung von Datenschutzgrundsätzen
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Erstellen eines Verfahrensverzeichnisses
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Mitarbeiterschulungen über die Erfordernisse des Datenschutzes
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Grundkontrolle der Funktion und Effektivität der Firewalls
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Überprüfung der Anti-Virus-Software auf Aktualität und Updateverfahren
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Überprüfung der Datensicherung
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Überprüfung der grundlegenden Betriebssystemsicherheit im Netzwerk
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Kontrolle der Netzwerk- und Internetsicherheit
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Überprüfung der Regelung für die Einrichtung und Nutzung des
Internetzugangs unter Sicherheitsaspekten
Vorteile durch den Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten
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Wesentlich niedrigere Kosten (Initial- und Folgekosten)
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Kalkulierbare Kosten
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Umfangreiche Kenntnisse im Bereich des Datenschutzes und der
Datensicherheit (juristische, betriebswirtschaftliche, technische, fachliche
Aspekte)
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Sehr hohe Fachkunde in der Informationstechnologie, u.a. durch
Kenntnisse der Abläufe in anderen Unternehmen
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Kein „Kündigungsschutz“
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Kurzfristige Verfügbarkeit
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