EU und der Datenschutz



Es wird Zeit. Vier Jahre für das Verabschieden einer geplanten Reform ist für den Beobachter sehr lange. 2011 wurde der erste Vorschlag der Kommission vorgelegt. Noch immer wird über das Reformwerk beraten. Es ist die Bundesregierung die die Reform verhindert.

Die neue Kommission und ihr Chef Juncker möchte die Verbraucher besser schützen. Dabei zeigen sich die Schwierigkeiten die man in Europa hat recht deutlich. Wird es gelingen dass sich das Europäische Parlament, die Kommission und der Ministerrat auf die neue Reform einigt.

Dabei drängt die Zeit, das Recht auf Vergessen muss endlich in Europa als Vorschrift verankert werden. Das wünscht der Europäische Gerichtshof. Dazu kommt auch der Kampf gegen die Datensammelwut von Firmen und Behörden. Und gerade an diesen Beispielen kann man erkennen wie weit die Interessen des Marktes und der Gesellschaft auseinander liegen.

Verbraucherschutz und Sicherheitsinteressen stehen sich oft als Gegensatz gegenüber. Ein Vorschlag aus Italien soll erstmals regeln, wo man seine Ansprüche im Streitfall vor Gericht geleitend machen kann. Die Italiener schlagen eine Heimat- oder Sitzlandregelung vor.

Aber nicht nur die Politik kümmert sich schon vier Jahre um eine Änderung der Datenschutzgrundrechtsverordnung, auch die obersten Gerichte setzen Vorgaben die eine ständige Anpassung der Verordnung bewirken. Das EuGH hat in mehreren Urteilen über die Vorratsdatenspeicherung und Suchmaschinen die Rechte der Verbraucher deutlich gestärkt. Das Grundrecht auf Privatheit und der Schutz von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der weltweiten Übertragung wurde als Grundrecht deutlich verankert.

Dennoch gibt es das grundsätzliche Problem, das die neue Verordnung der technologischen, gesellschaftlichen und politischen Entwicklung immer hinterherlaufen wird.

Für die Verantwortlichen in Deutschland geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Wobei man natürlich schon erkennen kann dass das deutsche Zögern die Rechtssicherheit innerhalb Europas nicht entscheidend voran bringt. Es ist für alle Beteiligten ein schwieriger Spagat zwischen Schnelligkeit und Gründlichkeit.

Ein weiterer Punkt sind die deutschen Schlüsselfragen die nicht zur Beschleunigung der Gesetzgebung beitragen. Für Deutschland steht die Einwilligung des Einzelnen und die Profilbildung im Zentrum der eigenen Bestrebung. Auch auf diesem Gebiet, wie bei vielen anderen, will sich Deutschland im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten innerhalb der EU auf einen Sonderweg begeben.

Das Reformpaket besteht aus einer Grundwerteverordnung und einer Richtlinie für staatliche Behörden, wie Justiz und Polizei. Beide Richtlinien sollen ihre Vorgänger aus den Jahren 1995 und 2008 ersetzen. Dabei wird festgeschrieben das jeder Mitgliedstaat eine eigene Kontrollbehörde zu schaffen hat.

Ein weiteres Problem für die Bundesregierung ist das Abstimmen über die zwei Reformen. Auf Grund von Machtverhältnissen zwischen Bundestag und Bundesrat möchte man über die Richtlinien gesondert abstimmen, was allerdings die Kommission nicht möchte. Gerade diese Besonderheit erschwert das Verfahren doch etwas.

Mittlerweile wurden über 4000 Änderungsanträge vom Parlament bearbeitet. Auch dies zeigt die Schwierigkeit der gegenwärtigen europäischen Rechtsordnung und Machtverteilung. Das Beispiel der neuen Datenschutzverordnung zeigt deutlich, dass die Probleme des Kontinents nicht mit nationalen Interessen zu lösen sind. Nur ein europäischer Bundesstaat mit einer ausgewogenen Kompetenzverteilung kann solche Probleme sinnvoller und schneller regeln.

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