Freihandelsabkommen und der Datenschutz

Grundrecht auf Datenschutz in Gefahr.

Das in Europa von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewährte Grundrecht auf den Schutz der persönlichen Daten ist in Gefahr. Der Datenschutz ist nur eine Erscheinung am Rande der Verhandlungen über das transatlantische Freihandelsabkommen.


Die Verhandlungen über das Abkommen waren zwischenzeitlich ausgesetzt um die vielen Anfragen speziellen zum Investorenschutz zu verarbeiten. In der Zwischenzeit gibt es einen neuen und gewaltigen Stolperstein. Der Datenschutz könnte das Ende für das Abkommen werden.

So werden die Wünsche der Wirtschaft mit Nachdruck verhandelt und die Einwände der Verbraucher- und Datenschützer nur an zweiter Stelle behandelt. Über den Verlauf der Verhandlungen kann nichts gesagt werden, weil die Absprachen geheim sind und so nur Bruchteile der Verhandlungen an die Öffentlichkeit kommen.

Ein Punkt der Verhandlungen ist der Austausch von personenbezogenen Daten im Online-Handel, in der Telekommunikation, den Gesundheitsdiensten und bei allen Finanz-, Medien- und Beratungsdienstleistungen. Dabei geht es im Kern nicht um den Datenschutz, sondern vielmehr um das Verhindern von vielen unterschiedlichen Standards für den Umgang mit personenbezogen Daten. Microsoft, Google und die anderen Unternehmen sind daran interessiert, dass es für den Verhandlungsraum einheitliche Regeln für diese Datenverarbeitung gibt. Regionale Anforderungen sind für diese Unternehmen eine große Hürde für einen weltumspannenden Datenaustausch.

Dabei sind die politischen Interessen der Verhandlungspartner sehr unterschiedlich. Die amerikanischen Gesprächspartner wollen den Vertrag so gestalten, das es keine strengen Regelungen für die Aufbewahrung der Daten und deren Standortanforderung gibt.

Was sich hier abzeichnet ist die unterschiedliche Bewertung von Rechtsnormen. Der Datenschutz ist in Amerika kein verbrieftes Recht und somit auch nicht einklagbar. Vorgaben von US Behörden und Urteile von amerikanischen Gerichten zwingen die Unternehmen dazu, dass persönliche Daten auch an die anfragenden Behörden weitergeben werden. Und dies auch wenn die Daten in einem anderen Land gespeichert und erfasst wurden. Ein Verstoß gegen die rechtlichen Regelungen in den jeweiligen Ländern ist nicht von Interesse.

Stand der Verhandlungen ist, dass der Datenschutz als Vertragsziel am Rande aufgenommen wurde. Es gibt aber keine konkreten Vertragsinhalte die die europäischen Standards auch zum Bestandteil der Vereinbarungen werden lassen.

Sollte darüber ein Minimalkonsens erzielt werden, dann sind unsere gewohnten Grundrechte zum Schutz der persönlichen Daten äußerst gefährdet. Durch bereits geschlossene Abkommen mit anderen Wirtschaftsräumen die den Datenschutz zum größten Teil ausgeklammert haben, wird die Position der Europäischen Union nicht stärker.

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