Risiken durch BYOD


Bring Your Own Device (BYOD) ist die Bezeichnung dafür, private mobile Endgeräte wie Laptops, Tablets oder Smartphones in die Netzwerke von Unternehmen oder Schulen, Universitäten, Bibliotheken und anderen (Bildungs-)Institutionen zu integrieren. Darunter verstanden werden auch Organisationsrichtlinien, die regeln sollen, auf welche Art und Weise Mitarbeiter, Schüler oder Studenten ihre eigenen elektronischen Bürogeräte (SmartphonesNotebooksTablets) zu dienstlichen oder schulischen Zwecken, insbesondere für den Zugriff auf Netzwerkdienste und das Verarbeiten und Speichern organisations- oder unternehmensinterner Daten nutzen dürfen.
BYOD soll den Nutzern eine größere Wahlfreiheit bringen und der Organisation eine bessere Orientierung an persönlichen Bedürfnissen ermöglichen. Im Bildungsbereich bietet BYOD ökonomische und ökologische Potenziale: Statt dass Schulen und Hochschulen mit finanziellem Aufwand (hoch-)schuleigene Geräte beschaffen müssen, sollen die zunehmend privat bereits verfügbaren Geräte der Lernenden auch für schulische Zwecke genutzt werden können.
Ein anderer Ansatz ist das Konzept Corporate Owned, Personally Enabled (COPE), bei dem Mitarbeitern ein konzerneigenes Gerät auch zur privaten Nutzung überlassen wird.

Risiken

BYOD kann für Organisationen ein Sicherheitsrisiko darstellen, da damit Daten der Organisation auf nicht- oder nur teilweise kontrollierbaren, fremden Geräten verarbeitet werden und sich diese Geräte auch im internen Netzwerk der Organisation bewegen und dieses stören oder ausspionieren könnten. BYOD läuft zudem der Strategie zur Vereinheitlichung der IT-Infrastruktur entgegen. Es wird befürchtet, dass mit BYOD die Komplexität und damit der Betriebsaufwand steigt.
Neben Sicherheitsfragen wirft BYOD juristische Probleme auf. Der Datenschutz von zu verarbeitenden personenbezogenen Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissenmuss gewahrt bleiben. Die rechtliche Haftung im Fall, dass BYOD-Geräte bei der Nutzung zu Schaden kommen oder andere Geräte beschädigen oder stören, muss geklärt sein.
In BYOD-Richtlinien werden bestimmte Hürden wie VPNsFestplattenverschlüsselung oder auch nur eingeschränkte Dienstangebote zugelassen. Oftmals werden auch reineVirtual Desktop InfrastructureTerminalserver oder Webanwendungen (meist Webmail) erlaubt, die keine Daten auf den Geräten speichern.
Im Bereich der Schule ist der Einsatz von BYOD insbesondere hinsichtlich der Prüfungsmodalitäten problematisch. In vielen Schulformen sind die Leistungsüberprüfungen in die Bereiche Reproduktion, Reorganisation, Transfer und problemlösendes Denken gegliedert. Insbesondere für den Bereich der Reproduktion, der häufig ein Drittel einer Prüfungsleistung ausmacht, scheint es unumgänglich die Prüfungsrichtlinien zu überarbeiten, bevor BYOD zum Einsatz kommt. Denn wenn die Schüler ihre mobilen Endgeräte, auf denen sich sämtliche Unterlagen inklusive Tafelbilder befinden, mit in eine Prüfung nehmen können, brauchen sie dort nur noch abzuschreiben, bzw. zu kopieren und einzufügen.
Aber auch in den Bereichen Reorganisation, Transfer und problemlösendes Denken scheint BYOD noch nicht mit den aktuellen Prüfungsrichtlinien vereinbar. Denn wenn die Schüler einer Klasse während einer Leistungsüberprüfung mit ihren mobilen Endgeräten online gehen können, hätte dies zur Folge, dass sie sich während der Leistungsüberprüfung untereinander austauschen und externe Experten hinzuziehen können.

Persönliche Einschränkungen

Unter Umständen müssen Nutzende zulassen, dass die Organisation Einstellungen auf den privaten Geräten vornimmt, die die Sicherheit der Organisationsdaten und des Organisationsnetzes gewährleisten. Je nachdem, ob und wie stark sich die Organisation finanziell an den Geräten beteiligt, werden auch Kosten auf die Nutzenden verlagert. Eine Organisation, die das Nutzen privater Geräte zulässt, spart unter Umständen bei der Beschaffung von Endgeräten.
Außerdem kann die BYOD-Nutzung zu einer erhöhten oder ständigen Erreichbarkeit führen.

Situation in Deutschland

Die offene Arbeitsgruppe „Bring Your Own Device“ des IT-Planungsrats hat das Ziel, einen Erfahrungsaustausch zu initiieren und für interessierte Verwaltungen Wege aufzuzeigen, unter welchen Rahmenbedingungen der Einsatz privater mobiler Endgeräte in der Verwaltung sinnvoll sein kann. Daran wird das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beteiligt.
Auszug aus Wikipedia

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