Eine Cyber-Versicherung ist eine fakultative Zusatzversicherung für Unternehmen, die Schäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen oder sonstigen Akten von Cyberkriminalität absichert. Da dies noch eine sehr junge Versicherungssparte ist, gibt es bislang keine einheitliche Bezeichnung. Ähnliche Angebote finden sich unter den Bezeichnungen Data Protect, Datenschutz-Versicherung, Data-Risk, Cyber-Deckung oder Hacker-Versicherung. Ergänzende Angebote sind beispielsweise mit der Elektronik- beziehungsweise Datenträgerversicherung gegeben.
Drittschaden: Datenschutz und Cyber-Deckungen übernehmen diese Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer einen Kunden oder sonstigen Dritten, zum Beispiel aufgrund einer Datenrechtsverletzung, schädigt.
Eigenschaden: Bei einem Hacker-Angriff oder der Ausspähung persönlicher Daten kann jedoch auch dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden entstehen.
Versicherungsrechtlich spricht man dabei von einem Eigenschaden. Deshalb bieten die Cyber-Versicherungen auch Schutz vor Eigenschäden, die durch einen Hacker-Angriff, eine DoS-Attacke (Denial of Service, engl. für Dienstverweigerung), Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder eine sonstige Datenrechtsverletzung entstehen.
Dabei dienen Cyber-Versicherungen nicht nur dazu, den direkten Schaden auszugleichen, den der Angriff verursacht hat, sondern vor allem für die Kosten aufzukommen, die mit der vollständigen Wiederherstellung der Geschäftstätigkeit verbunden sind. Dazu gehören die Kosten für
In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer für einen erheblichen Umsatzausfall seines Shops (etwa aufgrund eines Hackerangriffs oder einer DoS-Attacke) eine finanzielle Kompensation. In der Regel orientiert sich dabei die Leistung des Versicherers an der Ausfallzeit pro Stunde. Dabei gibt es meist auch einen zeitlichen Selbstbehalt (beispielsweise 12 Stunden). Vergleichbar sind diese Leistungserweiterungen mit einer herkömmlichen Betriebsunterbrechungsversicherung (kurz BU), die jedoch nur bei traditionellen Gefahren wie Feuer oder Wasserschäden etc. Versicherungsschutz bietet.
Versicherungsumfang
Eine gewöhnliche Betriebshaftpflicht springt ein, wenn einem Dritten, zum Beispiel einem Kunden oder Auftraggeber, durch Verschulden des Versicherungsnehmers ein Schaden entsteht (Fremdschaden oder Drittschaden genannt). Allerdings versichert eine Betriebshaftpflichtversicherung typischerweise nur Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehende Folgeschäden. Ist der Schaden dagegen rein finanzieller Natur (Vermögensschaden), greift die Betriebshaftpflicht nicht. In diesen Fällen greift eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.Drittschaden: Datenschutz und Cyber-Deckungen übernehmen diese Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer einen Kunden oder sonstigen Dritten, zum Beispiel aufgrund einer Datenrechtsverletzung, schädigt.
Eigenschaden: Bei einem Hacker-Angriff oder der Ausspähung persönlicher Daten kann jedoch auch dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden entstehen.
Versicherungsrechtlich spricht man dabei von einem Eigenschaden. Deshalb bieten die Cyber-Versicherungen auch Schutz vor Eigenschäden, die durch einen Hacker-Angriff, eine DoS-Attacke (Denial of Service, engl. für Dienstverweigerung), Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder eine sonstige Datenrechtsverletzung entstehen.
Dabei dienen Cyber-Versicherungen nicht nur dazu, den direkten Schaden auszugleichen, den der Angriff verursacht hat, sondern vor allem für die Kosten aufzukommen, die mit der vollständigen Wiederherstellung der Geschäftstätigkeit verbunden sind. Dazu gehören die Kosten für
- die Wiederherstellung und die Reparatur der IT-Systeme,
- die Beauftragung externer Computer-Forensik-Analysten,
- die Beauftragung spezialisierter Anwälte,
- professionelles Krisenmanagement und PR,
- Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices,
- die strafrechtliche Verteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz),
- die notwendigen Mehrkosten zur Fortführung des Business.
In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer für einen erheblichen Umsatzausfall seines Shops (etwa aufgrund eines Hackerangriffs oder einer DoS-Attacke) eine finanzielle Kompensation. In der Regel orientiert sich dabei die Leistung des Versicherers an der Ausfallzeit pro Stunde. Dabei gibt es meist auch einen zeitlichen Selbstbehalt (beispielsweise 12 Stunden). Vergleichbar sind diese Leistungserweiterungen mit einer herkömmlichen Betriebsunterbrechungsversicherung (kurz BU), die jedoch nur bei traditionellen Gefahren wie Feuer oder Wasserschäden etc. Versicherungsschutz bietet.
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