Verlorene Rechte im Netz



Wie steht es um die Rechte der Nutzer von Portalen? Umfangreiche Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen klären über diese Rechte auf. Aber wie reagiert der Anwender? Nimmt er diese Nutzungsbedingungen überhaupt war?

Die Beschäftigung mit den Datenschutzbedingungen im Netz kann sich trotz meist unverständlichen Juristendeutsch durchaus lohnen. So können Nutzer bei so manchen Portalen der Datenweitergabe an Dritte widersprechen (Opt-out). Bei Google gibt das Dashboard umfangreich Auskunft über gespeicherte Daten.

Amazon unterliegt z.B. dem luxemburgischem Recht, wobei dort die Käufer auch in ihrem Heimatstaat klagen können. Ansonsten gilt kalifornisches Recht für fast alle, da dort die meisten Unternehmen ihren Sitz haben. Auf Grund von den massiven Beschwerden der Nutzer und der Aufmerksamkeit der Gesetzgeber, Anbieter verschlüsseln inzwischen die Datenübertragungen zwischen Nutzer und Website mit dem Sicherheitsprotokoll SSL. 

Fast alle Unternehmen verwenden Cookies, wobei allein Wikipedia die Cookies nur auf der eigenen Website zum Einsatz bringt. Die anderen Dienste zeichnen das Nutzerverhalten auch auf anderen Websites auf. Etliche Unternehmen erlauben Dritten Nutzerdaten ohne Personenbezug auszuwerten, wobei teilweise ein Abschalten (Opt-out) durch den Nutzer möglich ist. Am umfassendsten ist die Datenauswertung bei beim Geschäftsmodell Google, da dem Dienst eine Unzahl von weiteren unternehmenseigenen Diensten angeschlossen ist, die auf die personenbezogenen zu greifen.

Google ist aber auch das Unternehmen, das seinen Nutzern die weitreichendsten Möglichkeiten einräumt, seine Daten zu verwalten. Auch können Nutzer ihre Daten vor der Kündigung eines Dienstes exportieren. 

Bei Amazon hingegen kann der Nutzer seine Daten nur löschen, indem er sein Konto auflöst - und für weitere Käufe ein neues einrichtet. Wikipedia lässt überhaupt keine Löschung zu, da die Nutzerdaten für Qualitätskontrollen und mitunter auch zur Klärung von Urheberrechtsfragen verwendet werden. 

In Sachen Transparenz punktet Google: Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen sind nicht nur auch in sämtlichen früheren Versionen einsehbar, wobei Änderungen markiert sind, sondern der Nutzer kann überdies auf einer Übersichtsseite, dem sogenannten Dashboard, sehen, welche Daten überhaupt über ihn gespeichert werden. Keines der anderen Portale ermöglicht das. Auch ist Google das einzige der untersuchten Unternehmen, das alle Änderungen von der Einwilligung der Nutzer abhängig macht. 

Genau hinschauen sollten Internetnutzer bei den Datenschutzerklärungen der Portale. 

Die jeweiligen Datenschutzbestimmungen sind nicht darauf getrimmt, die Einhaltung dieser Schutzziele zu reflektieren und zu vergleichen. Die Unternehmen entscheiden selbst, was wo in welche Ausführungen aufgenommen wird und was nicht. Und so wird es auch bleiben, den Gespräche darüber ziehen sich in die Länge und die Ergebnisse werden von den Tatsachen wie immer eingeholt.


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