Datenschutz, die lästige Pflicht?


Gesetzesnovellen erfordern Teamarbeit von Datenschutzbeauftragten und IT-Verantwortlichen. Die Gesetzesänderungen durch das neue europäische Datenschutzrecht und die Novellen 2017/2018 zur Umsetzung in nationales Recht erhöhen die Komplexität des Datenschutzes und blockieren damit wichtige Ressourcen in den Unternehmen. 



Gleichzeitig werden die Strafen bei Nichteinhaltung nochmals erhöht. Die Frage nach dem eigentlichen Wertbeitrag des Datenschutzes für das Unternehmen steht dabei oft unbeantwortet im Raum.

„Die Bürger Europas sehen im Datenschutz ein Grundrecht, die Unternehmen eine lästige Pflicht. Letzteres muss nicht sein, wenn praktikable und effiziente Wege gefunden werden.“

Der Schlüssel liegt in einer guten Zusammenarbeit von IT -Verantwortlichen und einem externen Datenschutzbeauftragten. IT-Verantwortliche sind maßgeblich beteiligt, wenn es um die Umsetzung des Datenschutzes geht. Der externe Datenschutzbeauftragte muss daher IT-relevante Vorgänge und Möglichkeiten kennen und verstehen, um ein praxistaugliches Konzept aufsetzen zu können.

Auch in Zukunft stehen wir Ihnen dabei mit unserem Rat gerne zur Seite. Die Erfahrung von zwanzig Jahren bringen wir gerne mit ein.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage
Erwin Füßl, ef-consulting, 07303-5747

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