Die digitale Herausforderung


Roßnagel erlangte 1969 am Karl-Friedrich-Gymnasium in Mannheim die allgemeine Hochschulreife. Anschließend studierte er Jura und promovierte 1981 zum Doktor der Rechtswissenschaften. Von 1984 bis 1992 war er als Professor an der Fachhochschule Darmstadt tätig. Seit 1986 ist er zudem wissenschaftlicher Leiter der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung an der Universität Kassel, die interdisziplinäre Forschungsprojekte zu Rechtsfragen der Informations- und Kommunikationstechniken durchführt. Seit 1988 ist er darüber hinaus stellvertretendes Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Baden-Württemberg.
1991 erfolgte Roßnagels Habilitation für Öffentliches Recht und rechtswissenschaftliche Technikfolgenforschung an der Technischen Hochschule Darmstadt. 1995/96 erhielt er eine Stiftungsprofessur für Interdisziplinäre Studien am Zentrum für interdisziplinäre Technikforschung der Technischen Hochschule Darmstadt.
2001 erstellte Roßnagel zusammen mit Hansjürgen Garstka und Andreas Pfitzmann ein Gutachten zur Modernisierung des deutschen Datenschutzrechts. Die Vorschläge der drei Gutachter wurden in Fachkreisen positiv aufgenommen. Das Bundesinnenministerium, das das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, setzte die Vorschläge jedoch nicht um.
2003 erstellte er zusammen mit weiteren Autoren ein Gutachten im Bereich des Medienrechts zum Zugang zur digitalen Satellitenverbreitung.
2010 war er als Sachverständiger im Prozess um die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht tätig.

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