Sicherheit in rollenden Computern


Der Datenschutz im vernetzten Auto wird zukünftig nicht nur aus rechtlicher Perspektive weiter an Relevanz gewinnen. Ein gelungenes Konzept wird in Zeiten von Big Data und Datenskandalen vor allem auch mit einem erheblichen Wettbewerbsvorteil für die Unternehmen einhergehen. Es gilt zukünftig durch eine angemessene vertragliche Gestaltung und entsprechende technische Umsetzung innovative Technologien, Dienste und Geschäftsmodelle zu ermöglichen wie gleichzeitig auch die Persönlichkeitsrechte der Verbraucher zu schützen.
Es sind konkret Konzepte zu entwickeln, die den Bedarf personenbezogener Daten im Interesse der Kunden so weit wie möglich reduzieren und auf ein Minimum begrenzen. Personenbezogene Daten sollten lediglich erhoben und verarbeitet werden, wenn diese zur Funktionserfüllung unbedingt notwendig sind. Ebenfalls sollten die Verarbeitungsberechtigten so weit wie möglich beschränkt werden. Besondere Aufmerksamkeit wird auch auf die Transparenz der übermittelten Daten zu legen sein. Idealerweise sollten die Daten nur flüchtig im Fahrzeug gespeichert werden.
Als Basis für den Datenumgang im vernetzten Auto wird wohl in Zukunft die Einwilligung der Betroffenen dienen. Die Informations- und Aufklärungspflichten des Fahrzeugherstellers könnten sich in weitreichenden und umfangreichen Verträgen oder Merkblättern widerspiegeln. Fraglich bleibt inwieweit diese von den Betroffenen gestaltbar und vor allem auch transparent sein werden ohne den Betroffenen zu überfordern. Eine Herausforderung stellt allerdings auch die Einwilligung Dritter (Insassen, andere Verkehrsteilnehmer etc.) dar, welche nicht als Halter oder Fahrer über einen Vertrag oder Einstellungen entscheiden können und meistens auch keine Kenntnis von einer möglichen Datenübermittlung haben.Gleiches gilt auch für die Fragen rund um die verantwortliche Stelle, welche oftmals nicht eindeutig zugeordnet werden kann.
Um letztendlich die Konzepte benutzerfreundlich und gleichzeitig rechtskonform zu gestalten, scheint eine Weiterentwicklung des Rechts zum Datenschutz unumgänglich, auch wenn Daten aktuell vornehmlich noch innerhalb des Autos verarbeitet werden. Das zukünftige Konzept zum Datenschutz und zur Datensicherheit wird sich insbesondere auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung beziehen müssen. Der Gesetzgeber ist gehalten, hier ein ausgewogenes Datenschutzregime zu schaffen, welches für Verbraucher und Industrie bei der Nutzung von vernetzten Autos Rechtssicherheit erzeugt. Abzuwarten ist zudem die weitere Entwicklung des vernetzten Autos sowie die EU-Datenschutzreform, welche sich an den Prinzipien von „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ orientieren wird.

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