Was wurde neu im Datenschutz



Die Europäische Datenschutzgrundverordnung ist bereits seit letzten Jahr in Kraft getreten. Fast alle Mitgliedsstaaten haben diese Verordnung in ihr nationales Recht umgesetzt bzw. sind noch am umsetzen.

Schon nach einem Jahr gibt es Punkte die in der Praxis zu kritisieren sind. Zentraler Kritikpunkt an der neuen Verordnung ist eine neue Regelung, die Unternehmen erlaubt, den Zweck der Datenverarbeitung nachträglich einseitig zu verändern.
Die Grundverordnung sieht nämlich ausdrücklich eine Abwägung der Interessen zwischen Bürgern und Organisationen vor. Eine weitere Regelungsänderung für Berufsgeheimnisträger nimmt sogar ganze Wirtschaftsbranchen wie den Gesundheitssektor, die Anwaltschaft und die Steuerberatung von materiellen Datenschutzkontrollen vollständig aus.

Betroffene sind im Grunde bei Datenschutzverletzungen ihrer Ärzte, Krankenhäuser oder Rechtsanwälte schutzlos, da die Datenschutz-Aufsicht Beschwerden gegen diese nicht weiterverfolgen darf. 

Darüber hinaus will das Ministerium der Datenschutzaufsicht nicht das Recht gewähren, auch gegenüber Behörden wirksame Sanktionen zu verhängen oder den Klageweg zu beschreiten. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar beklagt letztes Jahr generell eine erhebliche Einschränkung der Rechte Betroffener. Behörden und Unternehmen müssten Bürger aus vielerlei Gründen weder informieren, noch Auskunft erteilen, welche Daten sie gespeichert haben. 

Im Zweifel dürften sie Geschäftsinteressen über die Grundrechte der Bürger stellen. Das Löschen von Daten müsste z.B. dann nicht erfolgen, wenn dies nur mit einem „unverhältnismäßig hohen Aufwand" möglich wäre. Schaar sieht darin eine Einladung die Daten so zu speichern, dass eine Löschung nur unter größerem Aufwand möglich ist.

Das Innenministerium hat außerdem eine verschärfende Sonderregelung zur Videoüberwachung gemacht, die über die in der europäischen Datenschutzgrundverordnung beschriebene „Rechtmäßigkeit der Verarbeitung hinausgeht. So sollten auch private Betreiber von Videoüberwachungsanlagen die Behörden mehr oder weniger umstandslos unterstützen. 

 Im Ergebnis sorgt das Anpassungsgesetz mit seinen zahlreichen Ab- und Aufweichungen dafür, dass ursprüngliche Ziel der Europäischen Grundverordnung, für Bürger und Unternehmen einen europaweit gleichmäßig wirksamen Datenschutz zu garantieren, in Teilen verfehlt wurde. Es wird noch eine Zeit brauchen, bis alle Regelungen konkret so umgesetzt sind, dass sie dem Sinn und den Zielen der neuen Grundverordnung entsprechen.

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