Wem gehören welche Daten?



Verbraucher sehen das digitale Ich genauso wie den menschlichen Körper als unveräußerlich an. Nicht erst seit dem Datenskandal um Facebook bestimmt die Frage nach dem Schutz persönlicher Daten alle Digitalisierungsdebatten. Menschen sollten »souverän« über ihre Daten und damit über »die Frage des Eigentums« bestimmen können. 


Wem gehören die eigenen Daten?

Die Diskussion um Daten als Eigentum kam in Deutschland bereits vor Jahren auf. 2014 plädierte die Automobillobby dafür, Daten aus vernetzten Fahrzeugen keine oder eine geringe Datenschutzrelevanz zuzusprechen. Ihr Ziel: Die mit den Fahrzeugen generierten Daten quasi zum Eigentum der Hersteller zu deklarieren, um sie ohne Zustimmung der Nutzer weiterzuverarbeiten oder -verkaufen zu können. Der damalige Verkehrsminister Dobrindt zeigte sich der Idee gegenüber sehr aufgeschlossen und ließ ein Strategiepapier digitale Souveränität entwerfen, nach dem die Verfügungsrechte an Daten demjenigen zugewiesen werden sollten, auf den die Erstellung der Daten zurückgeht. 

Unternehmen wie Kfz-Herstellern würden also von Beginn die im Fahrzeug generierten Bewegungsdaten gehören, nicht dem Verbraucher. Doch auch wenn dem Nutzer selbst das Eigentumsrecht zugeschrieben würde: Verbraucher sehen das digitale Ich genauso wie den menschlichen Körper als unveräußerlich an. 

Schließlich darf auch kein Mensch seine Niere meistbietend verkaufen, auch wenn ein gesundes Organ zum Überleben reicht. Tatsächlich stellt sich die Frage, ob es den Verbauchern am Ende nicht zum Nachteil gereicht, wenn sie persönliche Daten gegen Geld- und Sachprämien eintauschen können. Schließlich könnten Konzerne wie Amazon oder Google sie einfach zur Datenherausgabe zwingen, indem sie sonst den Zugang zu nützlichen Diensten wie Google Maps oder der Digitalassistentin Alexa verweigerten. 

Zudem blieben Fragen wie: Kann man dieselben Daten an mehrere Unternehmen verkaufen und wenn ja, wie sieht es dann mit den Eigentumsrechten aus? Zuallererst müsste aber wahrscheinlich die Verfassung geändert werden, um den Weg zu einem Dateneigentum freizumachen. Schließlich hat der BGH bereits in seinem Volkszählungsurteil entschieden, dass der Einzelne kein Recht im Sinne einer absoluten Herrschaft über seine Daten habe. Also kann es rechtlich auch kein Dateneigentum geben.


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