Cookies zur Weihnachtszeit


Nicht nur Deutschlands Einkaufsmeilen, auch Onlinehändler haben zur Weihnachtszeit Hochkonjunktur. Nachher haben nicht nur die Kunden ihre Ware, vor allem die Onlinehändler wissen dann eine Menge über ihre Käufer. Beim Vergleich der fünf beliebten Shops von Amazon, Otto, Zalando, Tchibo und Conrad zeigt sich, dass alle Unternehmen Cookies verwenden, die sofort nach dem Besuch gelöscht werden. Mit ihnen wird zum Beispiel die Befüllung des Warenkorbs registriert.
Es gibt aber auch Cookies, die für längere Zeit auf dem Rechner des Verbrauchers gespeichert werden. Dabei geht es in der Regel darum, Betrugsversuche zu entdecken, dem Kunden personalisierte Empfehlungen zu geben oder die Werbung auf ihn zuzuschneiden. Alle bis auf den in Luxemburg ansässigen Onlinehändler Amazon betonen, dass mit den Cookies „pseudonyme" Nutzerprofile erstellt werden, die sich jedoch auf ein bestimmtes Endgerät beziehen. Diese Argumentation ist aus Datenschutzsicht allerdings genauer zu hinterfragen, wenn etwa - wie bei Conrad - die IP-Adressen der Besucher sieben Tage lang gespeichert werden und eine Zusammenführung der Daten nicht ausgeschlossen wird. 

Allein der Hamburger Versandhändler Otto verweist darauf, dass die Cookies nur gemeinsam mit gekürzten IP-Adressen aufgezeichnet werden und insofern anonym sind. Dagegen weisen alle Händler darauf hin, wie Cookies gelöscht werden können. Der Hamburger Versandhändler Tchibo und der bayerische Elektronikhändler Conrad ermöglichen auch über Links in ihren Datenschutzbestimmungen Opt-Out-Cookies zu setzen, die eine weitere Nutzerverfolgung per. Cookies unterbinden. Auffallend ist allerdings, dass Conrad überaus viele Dienste nutzt, die mit Cookies angeblich „anonyme" Nutzerprofile erstellen,um auch auf anderen Webseiten individuelle Werbung anzuzeigen (Retargeting). Es stellt sich die Frage, warum Conrad im Sinne der Datensparsamkeit nicht mit weniger Trackingdiensten auskommt. 

Ein Unterschied zeigt sich auch bei der Aufklärung des Verbrauchers über seine Widerrufsrechte: Während beispielsweise Otto und Tchibo mehrfach auf verschiedene Löschrechte hinweisen und hierfür mehrere Methoden bereitstellen, findet man bei Conrad diesen Hinweis nur in Bezug auf den Newsletter, aber nicht auf alle bei Conrad gespeicherten Nutzerdaten. Auffallend ist, dass alle Anbieter sich das Recht vorbehalten, die Kundendaten mit Kreditauskunfteien auszutauschen. Zalando bietet ausdrücklich einen Widerspruch an, klärt aber auch darüber auf, dass dieser zur Folge hat, dass der Kunde nur noch per Vorkasse bestellen kann. Otto arbeitet ausschließlich -mit der Schufa zusammen und bietet auf der Website ein Formular an, über das der Kunde Auskunft erhält, warum er bestimmte Zahlungsarten nicht angeboten bekommt.

Kommentare