Es werden folgende Schutzstufen unterschieden:
Stufe A: frei zugängliche
personenbezogene Daten
In die personenbezogenen Daten wird Einsicht gewährt, ohne dass der Einsichtnehmende ein berechtigtes Interesse geltend machen muss.
Beispiele: Adressbücher, Mitgliederverzeichnisse, Benutzerkataloge in Bibliotheken.
Stufe B: keine besondere
Beeinträchtigung
Personenbezogene Daten, deren Missbrauch zwar keine besondere Beeinträchtigung erwarten lässt, deren Kenntnisnahme jedoch an ein berechtigtes Interesse des Einsichtnehmenden gebunden ist.
Beispiele: Beschränkt zugängliche öffentliche Dateien, Verteiler für Unterlagen.
Stufe C: Beeinträchtigung des Ansehens
Personenbezogene Daten, deren Missbrauch den Betroffenen in seiner gesellschaftlichen Stellung oder in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen beeinträchtigen kann ("Ansehen").
Beispiele: Einkommen, Sozialleistungen, Grundsteuer,
Ordnungswidrigkeiten.
Stufe D: Beeinträchtigung der Existenz
Personenbezogene Daten, deren Missbrauch die gesellschaftliche Stellung oder die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen erheblich beeinträchtigen kann ("Existenz").
Beispiele: Unterbringung in Anstalten, Straffälligkeit,
Ordnungswidrigkeiten schwerwiegender Art, dienstliche Beurteilungen,
psychologisch-medizinische Untersuchungsergebnisse, Schulden, Pfändungen,
Insolvenzen.
Stufe E: Gefahr für Leben, Gesundheit
oder Freiheit
Daten, deren Missbrauch Gesundheit, Leben oder Freiheit des Betroffenen beeinträchtigen kann.
Beispiele: Daten über Personen,
die mögliche Opfer einer strafbaren Handlung sein können; Daten über
Gesundheitszustand im Krankenhaus/ beim Arzt.
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