Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten

 


Allgemeine Erklärung zum Datenschutzbeauftragten

Ab wann für Unternehmen wegen ihrer Unternehmensgröße (Anzahl Mitarbeiter) und weiterer Faktoren die Ernennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten notwendig ist.

Viele Entscheider haben schon einmal vom „Datenschutzbeauftragten“ gehört. Doch häufig ist ihnen nicht geläufig, welche Funktionen und Aufgaben mit dieser Rolle im betrieblichen Datenschutz einhergehen. Gelegentlich ist sogar unklar, ob die eigene Organisation in der Pflicht steht, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen. Auf dieser Seite geben wir Auskunft darüber, welche Verpflichtungen hinsichtlich einer Ernennung bestehen. Ergänzend wird erläutert, worauf bei der Bestellung des Datenschutzbeauftragten zu achten ist.

Funktion und Aufgaben des DSB im Unternehmen

Der Datenschutzbeauftragte ist eine Person, die innerhalb einer Organisation für den Datenschutz verantwortlich ist. Er muss u.a. die Einhaltung relevanter Datenschutzvorschriften gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass er sich um den gesamten betrieblichen Datenschutz selbst kümmert. Er ist berechtigt, Aufgaben zu delegieren und zu überwachen. Entscheidend für seine Tätigkeit ist die Übernahme der Verantwortung.

Die Person selbst muss übrigens kein Mitarbeiter des Unternehmens sein. Die Regelungen des BDSG sowie der EU DSGVO räumen Unternehmen bei der Bestellung des Datenschutzbeauftragten gewisse Freiheiten ein. Im betrieblichen Datenschutz besteht die Möglichkeit, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Bei der internen Lösung wird die Rolle des DSB von einem eigenen Mitarbeiter übernommen, während bei der externen Lösung die Unterstützung von einem fachkundigen Dienstleister stammt.

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